Energieberatung & Energieausweise
Energieausweis – beim Verkauf inklusive
Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist der Energieausweis bereits inklusive. Als BAFA-anerkannte Energieberater erstellen wir Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise – fachkundig und praxisnah.
Slider-Platzhalter
Hier wird später der Energieausweis-Slider mit Beispielbildern eingebunden.
Hinweis: Aktuell zeigen wir hier einen Platzhalter. Die Slider-Implementierung folgt separat.
Wir sind BAFA-anerkannte „Vor Ort“-Energieberater
Seit 2009 muss bei dem Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden und von gewerblich genutzten Gebäuden jedem Käufer oder Mieter ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden – der sogenannte Energieausweis. Ein Energieausweis bewertet Gebäude grundsätzlich energetisch. Mit ihm können künftige Mieter oder Käufer bereits im Voraus einschätzen, welche Energiekosten oder auch Sanierungsmaßnahmen auf sie zukommen.
Jedes Gebäude kann einen Energieausweis erhalten – egal, wie schlecht der energetische Zustand der Immobilie ist. Der Energiekennwert fällt dann entweder „schlecht“ oder „gut“ aus. Wichtig: Kein Gebäudeeigentümer kann zum heutigen Zeitpunkt wegen eines schlechten Energiekennwertes zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden. Also: keine Angst vor dem Energieausweis!
Sie haben noch keinen Energieausweis und möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir erstellen Ihnen den Energieausweis – ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, für unsere Verkaufskunden inklusive. Möchten Sie vermieten und haben keinen Energieausweis? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und finden eine kostengünstige Lösung.
Service und Kompetenz – dafür stehen wir.
Ralf Hilger & Franz-Josef Schmitz
Dipl.-Ing. Ralf Hilger
Gebäudeenergieberater
Zertifiziert vom
ÖkoZentrum NRW
Der zertifizierte Energieeffizienz-Experte
Wir nehmen Ihr Wohngebäude bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein. Dabei ermitteln wir die wesentlichen Gebäudedaten. Diese betreffen die Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster, Türen und Keller) sowie die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung).
Auf dieser Grundlage erstellen wir für Sie einen schriftlichen Energieberatungsbericht. Dessen wesentlicher Bestandteil ist ein energetisches Sanierungskonzept: Es enthält Vorschläge, wie Sie den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes durch Modernisierungsinvestitionen senken können.
Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an unter 0221 4734048.
Fragen zum Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Damit sollen Miet- und Kaufinteressenten eine objektive Information darüber bekommen, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich zu rechnen haben. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren.
Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten: dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Benötige ich einen Energieausweis und wozu?
Einen Energieausweis benötigen Verkäufer und Vermieter bei Verkauf, neuer Vermietung oder neuer Verpachtung. Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen verschiedene Angaben aus dem Energieausweis dargestellt werden.
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt und nach Abschluss des Vertrages (zumindest als Kopie) übergeben werden.
Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide sind in der Regel 10 Jahre gültig.
Der teurere, bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Häuser mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut wurden und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden. Er beruht auf einem technischen Gutachten und kostet – je nach Anbieter und Aufwand – zwischen ca. 300 und 1.000 Euro.
Für alle anderen Häuser reicht meist der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Er orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre und kostet in der Regel etwa 100 Euro.
Welche Strafen drohen und wer ist verantwortlich?
Die Pflichtangaben zur Energieeffizienz gelten für Anzeigen in kommerziellen Medien wie Tageszeitungen oder Internetportalen. Für die Einhaltung dieser Pflicht ist immer der Verkäufer oder Vermieter verantwortlich – auch dann, wenn z. B. ein Makler oder Verwalter die Anzeige schaltet.
Spätestens bei der Besichtigung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Können Sie bei der Besichtigung keinen gültigen Energieausweis vorlegen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Können Energieausweise auch für Wohnungen erstellt werden?
Energieausweise werden grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, nicht für einzelne Eigentumswohnungen. Bei Wohn- und Geschäftshäusern kann der Energieausweis auf den wohnwirtschaftlichen Teil beschränkt werden.
Was passiert, wenn ich Angaben weglasse oder verfälsche?
Liegt für das Gebäude zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung kein Energieausweis vor, entstehen zunächst keine haftungsrechtlichen Konsequenzen, wenn Angaben fehlen. Ein Verstoß liegt dann vor, wenn ein gültiger Energieausweis vorhanden ist, die Pflichtangaben aber wissentlich weggelassen oder verfälscht werden.